Kyu-Prüfungen in Wels - Anmeldung!

18.06.2010 -

Wir ersuchen alle Kanditatinnen und Kandidaten, sich ab sofort bei den Trainerinnen und Trainern ANZUMELDEN und dabei auch die Prüfungsgebühr einzuzahlen. Bei der Prüfung selbst ist muß dann auch der ÖKB-Karate-Ausweis (mit gültiger Jahresmarke für 2010) vorgelegt werden (dies gilt nicht für die Prüfung zum 8. Kyu, weil der Ausweis erst nach dieser ersten Prüfung ausgestellt werden kann).

Prüfungsgebühren (die Höhe der Prüfungsgebühren wurde vor zwei Jahren neu festgesetzt, die Angaben im Prüfungsprogramm 2002 stimmen daher nicht mehr).

8. Kyu - 5. Kyu........................ 20,- Euro

4. Kyu - 2. Kyu........................ 25,- Euro

Wir ersuchen alle Karateka, ca. eine halbe Stunde vorher im Budokan zu sein, damit wir die Listen nochmal überprüfen können und ein selbständiges Aufwärmen gut möglich ist.

HWS